Bestandsdatenauskunft 2.0
Vorbemerkung des Datenschutzbeauftragten von Germanys next Bundeskabinett und Persönlichen Beraters der Germanys next Bundeskanzlerin in Germanys next Bundeskabinett:
Ach, soooo schlimm wird es nicht. Es ist nämlich schon viel schlimmer!
Wer muß denn überhaupt befürchten, von der Bestandsdatenauskunft betroffen zu sein?
Jeder. Egal, wie schuldig oder unschuldig jemand ist. Es reicht aus, daß ich mit einem bekennenden Kiffer telefoniere: Schon wird eine TKÜ mit einer BDA möglich und wahrscheinlich.
Glaubt mir niemand?
Es reichte ja auch aus, daß die Bloggerin Eva Ihnenfeldt einen satirischen Artikel verfaßt – und kaum ein Jahr später schon steht die Polizei vor der Tür und darf Wohn- und Geschäftsräume durchsuchen. Nicht wegen terroristischer Delikte oder Kinderpornographie, sondern weil schon jetzt die Überwachung der Telekommunikation in einer Vielzahl der Fälle “nur” zur Vergehensaufklärung genutzt wird.
Den Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen darf jede Leserin, darf jeder Leser selbst recherchieren.
Nun bin ich nicht Dr. h. c. – werde es wahrscheinlich auch nie werden. Aber ich schreibe über viele Dinge im Netz. Auch Satirisches, auch Ironisches. Manchmal äußere ich mich auch zu Schweinereien unserer Politikerdarsteller, über Zensursula, den Kriegsminister, den Schnüffelminister, Stasi2.0-Minister usw.usf. Und weil ich ein BGE für sinnvoll und machbar halte, bin ich als jemand, der die fdGo abschaffen will, bestimmt auch schon beim Verfassungsschutz registriert. Sicher ganz im Gegensatz zu denen, die da eine «marktkonforme Demokratie» verlangen und vorantreiben.
Heutzutage dürfen bereits über 250 “Behörden” in aller Regel automatisiert Daten von mir abfragen. Um meine Bedenken weiter zu untermauern, die ich in diesem Artikl zur Bestandsdatenauskunft und vorher schon zur Abschaffung der Anonymität im Internet äußerte, kann ich jetzt noch eine Empfehlung aussprechen:
Lest doch bitte auch noch Gutjahrs Text über Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht, bisherige und zukünftig zu erwartende Auskunftspraxis. Besonders die erwähnte Studie des Max-Planck_Instiutes weist nach, wie wenig die TKÜ zur Aufklärung von Verbrechen beiträgt.
Und wer immernoch meint, es könne ihn nicht treffen, der bleibe eben bei seiner Meinung.
Bin ich paranoid? – Ja, solange SIE hinter mir her sind …
Der DSB von GnBK – Germanys next Bundeskabinett und Persönlicher Berater der Germanys next Bundeskanzlerin
und PimPH (Paktikant im Pink House)